Im Verkehrsrecht bearbeiten wir vor allem folgende Fälle:
• außergerichtliche Schadensregulierung
• Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen
• Verteidigung in Ordnungswidrigkeits- und Strafsachen
Werden Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, kann es leicht passieren, dass Sie eine oder mehrere der Ihnen zustehenden Schadenspositionen gegenüber der gegnerischen Versicherung nicht geltend machen. Soweit Sie außerdem körperliche Schäden davon getragen haben, steht Ihnen in der Regel zusätzlich ein Schmerzensgeldanspruch zu.
Es empfiehlt sich daher, in diesen Fällen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, gehören die Kosten für die Inanspruchnahme des Anwaltes ebenfalls zum Schaden, der vom Gegner zu ersetzen ist.
Tipp: Für das Handschuhfach bieten wir einen kompakten Unfallbericht an, den Sie immer dabei haben sollten. Bei einem Verkehrsunfall können Sie dann schnell die wichtigsten Daten festhalten. Nach Möglichkeit sollten Sie auch Fotos des Schadens machen und bei größeren Schäden die Polizei informieren.
Daneben bieten wir Ihnen auch unsere Hilfe bei anderen Schadensfällen an, wie etwa bei Haftpflichtfällen. Neben dem Ersatz des Ihnen entstandenen Schadens steht Ihnen z. B. bei einer Körperverletzung, etwa bei einem Arztfehler, in der Regel auch Schmerzensgeld zu. Lassen Sie sich hierzu am besten beraten.