Im Bereich der Grundsicherungsleistungen bearbeiten wir Fälle aus dem SGB II ("Hartz IV") und aus dem SGB XII. Haben Sie Probleme mit dem zuständigen Jobcenter? Wird z. B. nicht die volle Miete übernommen? Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Im Bereich des SGB III (Arbeitsförderung) bearbeiten wir unter anderem Fälle, in denen von der Agentur für Arbeit eine Sperrfrist verhängt wurde.
Wir begleiten Sie auf dem Weg zu einer Erwerbsminderungsrente und helfen Ihnen, Ihr Recht im Widerspruchsverfahren oder vor dem Sozialgericht durchzusetzen.
Haben Sie einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung gestellt und Probleme mit dem zuständigen Versorgungsamt? Rufen Sie uns gerne zur Vereinbarung eines Termins an.
Auch bei Problemen mit der Krankenversicherung braucht man manchmal einen Anwalt. Ob es sich um Heilmittel, Hilfsmittel, Kuren oder Probleme mit der Pflegversicherung handelt, wir sind gerne bereit, Sie gegenüber Ihrer Krankenversicherung außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten.